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PLAZAMEDIA bekommt vor Gericht recht - Abwerben der PMM-Mitarbeiter durch FairPlay Productions (eigene Pressemitteilung)
Einstweilige Verfügung bestätigt

Ismaning, 22.07.2004. Das Landgericht München I hat in seiner heutigen Urteilsverkündung die Einstweilige Verfügung des PLAZAMEDIA-Tochterunternehmens PMM Sports Production gegen das Unternehmen FairPlay Productions bestätigt: Demnach ist es der FairPlay Productions bis zum 31.12.2004 untersagt, Mitarbeiter der PMM abzuwerben. FairPlay Productions darf außerdem die bereits abgeworbenen Mitarbeiter bis Ende des Jahres nicht beschäftigen. In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das Gericht das Verhalten von FairPlay Productions als "konzertierte Abwerbeaktion, die perfekt durchorganisiert war". Damit habe man die Existenzgefährdung der PMM billigend in Kauf genommen.

PLAZAMEDIA-Geschäftsführer Florian Nowosad sieht sich durch die Entscheidung des Landgerichts bestätigt: "Das Verhalten von Manfred Müller und Michael Pfad hatte mit FairPlay nichts zu tun und war wettbewerbswidrig. Mit ihrem Vorgehen gefährden sie letztlich auch die Produktion der Fußball Bundesliga. Wir stehen jederzeit für Gespräche bereit, um jetzt eine gemeinsame Lösung zu erzielen."


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